Wo sind Rauchmelder Pflicht?
Nach den Landesbauordnungen müssen mindestens folgende Räume mit einem eigenen Rauchmelder ausgestattet sein:
- Jedes Schlafzimmer
- Jedes Kinderzimmer
- Jeder Flur, über den ein Rettungsweg aus Aufenthaltsräumen führt
Beispielrechnung für eine typische Wohnung
Eine Wohnung mit einem Schlafzimmer, zwei Kinderzimmern und einem Flur, von dem alle Zimmer abgehen, benötigt entsprechend vier Rauchmelder, für jeden dieser Räume einen. In der Praxis kommen die meisten Wohnungen mit Schlafzimmern und Fluren auf drei bis fünf Melder.
Große oder unterteilte Räume
Überschreitet ein Zimmer eine Fläche von etwa 60 Quadratmetern oder ist es durch Trennwände oder Nischen unterteilt, reicht ein einzelner Melder oft nicht mehr aus. Hier sollten zusätzliche Rauchmelder installiert werden, damit Rauch in jedem Bereich zuverlässig erkannt wird.
Küche und Bad: meist keine Pflicht
Küche und Badezimmer sind in den meisten Bundesländern von der Rauchmelderpflicht ausgenommen. Der Grund: Kochdämpfe und Wasserdampf zählen zu den häufigsten Auslösern von Fehlalarmen bei klassischen optischen Rauchmeldern. Wer diese Räume dennoch absichern möchte, sollte auf spezielle küchentaugliche Rauchmelder oder Hitzemelder zurückgreifen.
Richtige Montage
Rauchmelder gehören an die höchste Stelle im Raum, in der Regel mittig an die Decke, mit ausreichendem Abstand zu Wänden, Lampen und Lüftungsöffnungen, damit der Rauch ungehindert zum Sensor aufsteigen kann.
Rauchmelder Service in Bielefeld & Gütersloh
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